Frühbehandlung

Zur möglichen Vermeidung von komplizierten Folgebehandlungen ist die kieferorthopädische Untersuchung bereits in frühen Lebensjahren angeraten. Falls notwendig, ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung empfehlenswert. Diese vereinfacht die Behandlung von Fehlentwicklungen in den Kiefern und im Milchgebiss zur Lenkung des Gesichtswachstums und der Breitenentwicklung der Kiefer.

Die ersten bleibenden Zähne wachsen in der Regel zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr. Dabei sollten Entwicklung und Wachstum kontinuierlich überwacht werden.

Zu Fehlstellungen kann es durch genetisch bedingte Faktoren, wie z.B. Kieferengstand oder unter dem Einfluss von Lippen- und Zungenmuskulatur kommen. Um Spätschäden zu vermeiden, müssen diese rechtzeitig korrigiert werden. Oft sind dabei auch Begleittherapien bei anderen Fachdisziplinen erforderlich.

Fehlstellungen wie Kreuzbiss/Zwangsbiss, Progenie (Vorbiss), extremer Rückbiss, primärer Engstand und Lippen-Kiefer-Gaumenspalten sind die häufigsten Befunde, die eine frühere Behandlung erfordern.