Finanzen

Die Kosten der Behandlung richten sich nach individuellen Gegebenheiten und werden nach ausführlicher Diagnostik von uns ermittelt.

Behandlung bei Erwachsenen
Kieferorthopädische Therapien und Behandlungen haben für viele Patienten einen hohen Nutzen. Leider werden nicht alle sinnvollen Behandlungen, besonders bei Erwachsenen, von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei einer Erstberatung besprechen wir gerne, ob eine kieferorthopädische Korrektur in Ihrem Fall sinnvoll und erforderlich ist.

Behandlung bei Kindern
An den Kosten zur Korrektur der meisten Zahnfehlstellungen beteiligen sich die Krankenkassen. Wir informieren Sie über deren Leistungskatalog und mögliche weitere kieferorthopädische Leistungen und deren Kosten, die auf der Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen sind.

Die aktuellen gesetzlichen Richtlinien schreiben vor, bei welchen kieferorthopädischen Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr die Krankenkassen an den Kosten beteiligt sind. Festgelegt wird das anhand der „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)“.

Sollte eine auf der Basis kieferothopädischer Indikation notwendige Behandlung aufgrund der KIG-Einstufung ohne Beteiligung der Krankenkasse bleiben, kann eine private Zusatzversicherung (am besten ausreichend lange im Vorfeld abgeschlossen) hilfreich sein.